| Bonito muss Akten herausgeben
Harald Schmidts Produktionsfirma muss nach einem Schadenersatzprozess dem Kläger entweder Akteneinsicht gewähren oder 10.000 Euro zahlen.
Das Kölner Landgericht habe einen entsprechenden Medienbricht bestätigt, schreibt das Nachrichtenmagazin Focus. Die Firma Bonito war im Dezember verpflichtet worden, dem Kläger Thomas Schmidt Geschäftsunterlagen offenzulegen. Weil Bonito dem bisher nicht nachgekommen sei, wurde nun das Zwangsgeld verhängt, das Bonito aber nur zahlen müsse, wenn es die Akten auch weiter nicht herausgebe.
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