| Urteil im Fall Schmidt verschoben
Nachdem ein ehemaliger Geschäftpartner Harald Schmidt wegen angeblichen Vertragsbruchs verklagt hat, geht der Rechtsstreit in eine neue Runde.
Weil Schmidts Anwälte dem Kölner Landgericht ein neues Gutachten vorgelegt hätten, habe das Gericht die Verkündung des Urteils laut Spiegel.de kurzfristig verschoben. Den Anwälten des klagenden, früheren Schmidt-Geschäftspartners Thomas Schmidt bleibe nun eine Frist von vier Wochen, um zu den neuen Argumenten Stellung zu nehmen. Thomas Schmidt verlange weiterhin 459.000 Euro Schadenersatz, berichtet Spiegel.de. Diesen Betrag solle Harald Schmidt an die Produktionsfirma Bonito TV zahlen.
Streit um Bonito
Der Grund für den Prozess ist ein Streit um die 1997 gegründete Firma "Bonito TV". Sie hatte für Sat.1 die "Harald-Schmidt-Show" produziert. Schmidt war zunächst alleiniger Bonito-Geschäftsführer. Thomas Schmidt erwarb dann im November 2002 zwanzig Prozent der Anteile an Bonito. Im Gesellschaftervertrag der Bonito war offenbar ein Wettbewerbsverbot vermerkt. Nach Ansicht des Klägers durfte Harald Schmidt deshalb mit keinem anderen Unternehmen weitere TV-Shows produzieren.
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