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Schmidt verklagt Schmidt

Harald Schmidt muss sich vor Gericht verantworten, weil ihn ein ehemaliger Geschäftpartner nach angeblichem Vertragsbruch verklagt.

Thomas Schmidt © APDer Grund für den Prozess am Landgericht Köln ist nach Angaben des Kölner Express ein Streit um die 1997 gegründete Firma "Bonito TV". Sie hatte für Sat.1 die "Harald-Schmidt-Show" produziert. Schmidt war zunächst alleiniger Bonito-Geschäftsführer. Thomas Schmidt, der trotz des gleichen Nachnamens nicht mit dem Entertainer verwandt ist und zu Sat.1-Zeiten das Publikum vor den Sendungen einheizte, erwarb dann im November 2002 zwanzig Prozent der Anteile an Bonito. Im Gesellschaftervertrag der Bonito war offenbar ein Wettbewerbsverbot vermerkt. Nach Ansicht des Klägers durfte Harald Schmidt deshalb mit keinem anderen Unternehmen weitere TV-Shows produzieren.

Wem gehören die Rechte?

Laut Express will Thomas Schmidt nicht gewusst haben, dass bereits am 21. Februar 2002 die "Harald Schmidt GmbH" gegründet wurde. Im neuen Gesellschaftervertrag soll es einen Zusatz geben, wonach das alte Wettbewerbsverbot aufgehoben worden sein soll, berichtet der Express. Damit würden die Rechte an der Schmidt-Show nicht mehr der Bonito gehören, und Anteilseigner Thomas Schmidt könnte nicht mehr an der neuen ARD-Sendung mitverdienen.

Gütliche Einigung gescheitert

Harald Schmidt, der sich von Anwalt Wolfgang Prinz verteidigen lässt, soll der Meinung sein, dass seinem Ex-Partner alle Vertragsänderungen bekannt waren. Eine gütliche Einigung lehnte Thomas Schmidt am Valentinstag (14.02.) ab. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) zweifelte er die Echtheit der Unterschrift Schmidts an, mit der die Vertragsklausel aufgehoben wurde. Von Bonito soll er 459.000 Euro Schadenersatz verlangt haben. Harald Schmidt ließ sich vor Gericht von einer Bevollmächtigten vertreten. Er sei bereit, "10.000 plus X" zu zahlen, berichtete die SZ. 10.000 Euro würden dem 20-prozentigen Anteil entsprechen, den Thomas Schmidt 2002 an Bonito erworben hat. Der nächste Gerichtstermin ist für Ende März angesetzt.

Einsicht in Geschäftsbücher

Nach Informationen der Zeitung "Die Welt" hat Thomas Schmidt bereits ein erstes Verfahren in zweiter Instanz vor dem Kölner Oberlandesgericht gewonnen. Daher dürfe er volle Einsicht in die Bonito-Geschäftsbücher nehmen. Außerdem klage er laut "Welt" vor dem Kölner Arbeitsgericht auf insgesamt 200.000 Euro Abfindung nach seiner Kündigung als Produzent und Mitglied der Bonito-Geschäftsführung.

medienblick.de, 13.-15.02.2005  [ © 2005 ]