| Überblick: Klage gegen Schmidt |
Hinweis: Die folgende Darstellung basiert auf Angaben in der Medienberichterstattung. Sie erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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1997:


 | Gründung der "BONITO TV Produktionsgesellschaft mbH"
 - Mehrheitsgesellschafter: Harald Schmidt (60 Prozent)
 - Produktion der "Harald Schmidt Show" (Sat.1: 1998-2003)
 - Gesellschaftervertrag mit Klausel: Schmidt darf nicht auf gleichen oder ähnlichen Geschäftsfeldern aktiv werden, also seine Show mit keiner anderen Firma produzieren |
Feb. 2002:
 | Harald Schmidt hebt Klausel auf (Echtheit des Dokuments heute strittig) und gründet "Harald Schmidt GmbH" (21.02.)
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Jan. 2003:
 | Start der von Bonito produzierten Sendung "Was guckst du?!" (Sat.1); Einnahmen fließen angeblich in die "Harald Schmidt GmbH" und nicht zu Bonito |
Nov. 2002:
 | Thomas Schmidt erwirbt Anteil an Bonito (20 Prozent) im Wert von 10.000 Euro |
| Sommer 2003: | Harald Schmidt trennt sich von der Hälfte der Bonito-Mitarbeiter |
23.12.2004:

 | Harald Schmidt präsentiert eine Sonderausgabe zum Auftakt seiner Show in der ARD, produziert von der neu gegründeten "Kogel & Schmidt GmbH" |
| 14.02.2005: | Gerichtstermin am Landgericht Köln: Thomas Schmidt wirft Harald Schmidt vor, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben, und fordert 459.000 Euro Schadenersatz (Anteil für entgangene Bonito-Einnahmen)
 - Harald Schmidt ist bereit, 10.000 Euro "plus x" zu zahlen, doch eine gütliche Einigung scheitert
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| 30.03.2005: | nächster Gerichtstermin |