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Schmidt verklagt Schmidt

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Überblick: Klage gegen Schmidt
Hinweis: Die folgende Darstellung basiert auf Angaben in der Medienberichterstattung. Sie erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

1997:
Bonito © BONITO TV
Sat.1 © SAT.1
Harald Schmidt Show © BONITO TV
Gründung der "BONITO TV Produktionsgesellschaft mbH"

- Mehrheitsgesellschafter: Harald Schmidt (60 Prozent)

- Produktion der "Harald Schmidt Show" (Sat.1: 1998-2003)

- Gesellschaftervertrag mit Klausel: Schmidt darf nicht auf gleichen oder ähnlichen Geschäftsfeldern aktiv werden, also seine Show mit keiner anderen Firma produzieren
Feb. 2002:
Harald Schmidt © WDR
Harald Schmidt hebt Klausel auf (Echtheit des Dokuments heute strittig) und gründet "Harald Schmidt GmbH" (21.02.)
Jan. 2003:
Was guckst du?! © BONITO TV
Start der von Bonito produzierten Sendung "Was guckst du?!" (Sat.1); Einnahmen fließen angeblich in die "Harald Schmidt GmbH" und nicht zu Bonito
Nov. 2002:
Thomas Schmidt © DPA
Thomas Schmidt erwirbt Anteil an Bonito (20 Prozent) im Wert von 10.000 Euro
Sommer 2003:Harald Schmidt trennt sich von der Hälfte der Bonito-Mitarbeiter
23.12.2004:
ARD © ARD
Harald Schmidt © ARD
Harald Schmidt präsentiert eine Sonderausgabe zum Auftakt seiner Show in der ARD, produziert von der neu gegründeten "Kogel & Schmidt GmbH"
14.02.2005:Gerichtstermin am Landgericht Köln: Thomas Schmidt wirft Harald Schmidt vor, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben, und fordert 459.000 Euro Schadenersatz (Anteil für entgangene Bonito-Einnahmen)

- Harald Schmidt ist bereit, 10.000 Euro "plus x" zu zahlen, doch eine gütliche Einigung scheitert
30.03.2005:nächster Gerichtstermin
medienblick.de, 15.02.2005  [ © 2005 ]