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Spiegel.de: Sat.1 muss Schmidt.de hergeben

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Justiz: Sat.1 verliert "schmidt.de"

Nach einem Gerichtsurteil darf ein Berliner Webdesigner namens Schmidt die Internetadresse "schmidt.de" nutzen.

URLLaut Spiegel.de war die Domain "schmidt.de" bislang für den Fernsehsender Sat.1 registriert, der diese für die Online-Präsentation der "Harald-Schmidt-Show" verwendet hatte. Das Landgericht Hannover habe Sat.1 nun verurteilt, die Adresse freizugeben, weil der Sender nicht Träger des Namens sei und Harald Schmidt keine wirksame Gestattung erhalten habe.

Klage gegen Schmidt

Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) könnte der Domain-Streit negative Folgen für den TV-Star haben: Der Webdesigner habe Strafanzeige gegen Harald Schmidt erstattet - denn der soll eidesstattlich versichert haben, dass er die Adresse an Sat.1 übertragen hat. Dies sei jedoch nicht der Fall, berichtet die SZ über die Begründung der Anzeige.

medienblick.de, 23.04.2005  [ © 2005 ]